Brandmelde- und Einbruchmeldetechnik

Sicherheit gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Einbruchmeldeanlagen

Eine Einbruchmeldeanlage dient der Abschreckung, Erkennung und Meldung von Einbrüchen.

Eine Einbruchmeldeanlage soll

  • durch Abschreckung vor Einbruch, Diebstahl und Überfall schützen
  • den Sicherheitsdienst oder die Polizei verständigen
    die beteiligten Personen und das Umfeld (z.B. Nachbarn) alarmieren.

Brandmeldeanlagen

Mit Hilfe von Brandmeldeanlagen können Brände in Abwesenheit von Personen erkannt werden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Brandmeldeanlagen sind Gefahrenmeldeanlagen, die Ereignisse verschiedener Brandmeldedetektoren empfangen, diese auswerten und entsprechend reagieren, um Personen und Sachschäden zu vermeiden. Hierbei hat der Personenschutz oberste Priorität.

  • Brandmeldetechnik
  • Einbruchmeldetechnik,
  • ELA-Anlagen
  • VdS-anerkannte Errichterfirma für Brandmeldeanlagen und Einbruchmeldeanlagen

Rauchmeldepflicht

Seit dem 01.04.2013 besteht Einbaupflicht von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten und für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2016.

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen

  • In allen Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

Rauchmelder können Leben retten!
Als VdS-anerkannter Fachbetrieb informieren wir Sie gerne über Drahtgebundene oder Funk vernetzte Rauchmelder und stehen Ihnen für ein Angebot und eine fachgerechte Installation zur Verfügung.

Schützen Sie sich und Ihre Familie.

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Aquazoo

Aquazoo, Fertigstellung 2018

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